logo

Außenwohnungen der Quäker-Häuser: Auf dem Weg in die Selbstständigkeit 

Unterstützung beim Übergang in die erste eigene Wohnung

Jugendlichen, die in unseren Wohngruppen leben, helfen wir dabei, einen guten Weg in die Selbstständigkeit zu finden.

 

Wenn für alle Beteiligten der Zeitpunkt für passend gehalten wird, suchen wir zusammen mit dem jungen Menschen eine für ihn passende erste Wohnung. Wir als Träger mieten die Wohnung an und achten darauf, dass sie von Größe, Preis und Lage so beschaffen ist, dass der junge Mensch sie am Ende der Hilfe selbst übernehmen kann, indem mit Einverständnis des Vermieters der Mietvertrag von uns auf ihn überschrieben wird.

 

In der Zeit bis zu diesem Ziel helfen erfahrene Betreuerinnen den jungen Menschen beim:

  • Renovieren und Einrichten der Wohnung
  • Einteilen der zur Verfügung stehenden Gelder
  • Führen des Haushaltes
  • Gestalten nachbarschaftlicher Beziehung
  • Umgang mit dem Alleinsein
  • Kochen
  • Finden und Verfolgen einer passenden beruflichen Perspektive
  • Kontakt mit Behörden

 

und

 

  • bei der Freizeitgestaltung
  • bei persönlichen Problemen
  • und bei allem, was auf junge Menschen zukommt, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen wollen.

 

Wir sind darauf eingestellt, die jungen Menschen täglich aufzusuchen und sichern telefonische Erreichbarkeit rund-um-die-Uhr zu.


Rechtsgrundlage: Individuelle Hilfe für junge Menschen in Außenwohnungen 

Die Rechtsgrundlage für diese Betreuungsform ist der § 34 SGB VIII / Heimerziehung und andere betreute Wohnformen.

Mit zusätzlichen Betreuungsinhalten ist die Hilfe auch nach § 19 SGB VIII / Mutter/Vater–Kind Einrichtung möglich.

Im Einzelfall können auf Wunsch des Jugendamtes auch junge Menschen auf diese Weise unterstützt werden, die vorher nicht in unseren Wohngruppen gelebt haben.

  • Was sind die Außenwohnungen der Quäker-Häuser?

    Die Außenwohnungen sind Wohnangebote für Jugendliche aus unseren Wohngruppen, die den Übergang in die Selbstständigkeit erlernen möchten.

  • Wer kann eine Außenwohnung nutzen?

    Jugendliche, die in unseren Wohngruppen gelebt haben, sowie in Einzelfällen junge Menschen, die vorher nicht in unseren Wohngruppen gelebt haben, können eine Außenwohnung nutzen.

  • Wie unterstützen die Quäker-Häuser Jugendliche in den Außenwohnungen?

    Erfahrene Betreuerinnen helfen bei der Renovierung und Einrichtung der Wohnung, dem Einteilen von Geldern, der Haushaltsführung, der Gestaltung nachbarschaftlicher Beziehungen, dem Umgang mit dem Alleinsein, dem Kochen, der beruflichen Perspektive, dem Kontakt mit Behörden und der Freizeitgestaltung.

  • Wie funktioniert die Wohnungsübergabe an die Jugendlichen?

    Die Quäker-Häuser mieten die Wohnung an und achten darauf, dass sie von Größe, Preis und Lage geeignet ist. Am Ende der Hilfe wird der Mietvertrag mit Einverständnis des Vermieters auf den jungen Menschen überschrieben.

  • Welche Rechtsgrundlage gilt für die Betreuung in den Außenwohnungen?

    Die Rechtsgrundlage für diese Betreuungsform ist der § 34 SGB VIII / Heimerziehung und andere betreute Wohnformen. Mit zusätzlichen Betreuungsinhalten ist die Hilfe auch nach § 19 SGB VIII / Mutter-/Vater-Kind-Einrichtung möglich.

  • Wie oft werden die Jugendlichen in den Außenwohnungen besucht?

    Die Jugendlichen werden täglich von Betreuern aufgesucht und es wird eine telefonische Erreichbarkeit rund-um-die-Uhr sichergestellt.

Koordination

Share by: