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Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen für junge

Menschen nach §13 SGB VIII

Unterstützung und Betreuung junger Menschen ab 16 Jahren

 

Seit 2015 betreuen die Quäker-Häuser in verschiedenen Wohn- und Betreuungsformen junge Menschen nach §13 SGB VIII, zuerst nur als Angebot für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen und seit August 2021 für alle jungen Menschen.

 

Zwei der drei Wohngemeinschaften nach § 13 SGB VIII befinden sich in Buchholz und eine in Stelle.

In den WGs wohnen junge Menschen in einer geschlechtshomogenen Wohngruppe.

 

Der Schwerpunkt der Betreuung in den WGs liegt bei der Unterstützung in schulischen und Ausbildungsbelangen, bei Behördenangelegenheiten und beim Erlernen der notwendigen Dinge, die es braucht, um selbständig leben zu können. Die Bewohner*innen werden vor allem in den Nachmittags- und frühen Abendstunden und nach individueller Absprache betreut. In der Nacht und am Wochenende steht eine Rufbereitschaft zur Verfügung.

 

Sozialpädagogische Begleitung für eine selbstbestimmte Lebensführung

Ziele der Betreuung sind, den jungen Menschen dabei zu helfen, sich in unserer Gesellschaft zu orientieren, die soziale Integration zu befördern, Werte und Normen zu vermitteln und den weiteren Weg in eine schulische oder berufliche Ausbildung zu bereiten, sowie, sie durch die Stärkung ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu einer eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung zu befähigen. Die jungen Menschen erhalten Unterstützung bei gesundheitlichen Themen, Behördenangelegenheiten und beim Erlernen der notwendigen Dinge, die es braucht, um nach der Zeit in der WG eigenständig leben zu können. Ebenso wird im Laufe der Betreuung ein soziales Netzwerk aufgebaut und gepflegt, in das der junge Mensch eingebunden ist und auf das er nach Beendigung der Hilfe zurückgreifen kann.

 

Nach Auszug aus einer Wohngemeinschaft gibt es für die jungen Menschen die Möglichkeit, beim Jugendamt eine ambulante Betreuung zu beantragen. Diese Betreuung kann auf Wunsch und je nach Kapazität auch von den Quäker-Häusern übernommen werden.

  • Was sind sozialpädagogisch begleitete Wohnformen nach §13 SGB VIII?

    Diese Wohnformen bieten jungen Menschen ab 16 Jahren Unterstützung und Betreuung in verschiedenen Bereichen des Lebens, um ihnen den Übergang in ein selbständiges Leben zu erleichtern.

  • Wer kann die sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen nutzen?

    Junge Menschen ab 16 Jahren, einschließlich unbegleiteter minderjähriger Ausländer*innen, können diese Wohnformen nutzen.

  • Wo befinden sich die Wohngemeinschaften der Quäker-Häuser?

    Drei Wohngemeinschaften für Jugendliche und junge Erwachsene befinden sich in Buchholz und eine in Stelle.

  • Welche Unterstützung bieten die sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen?

    Die Unterstützung umfasst schulische und berufliche Belange, Behördenangelegenheiten, das Erlernen von Alltagsfähigkeiten, soziale Integration und Persönlichkeitsentwicklung.

  • Gibt es eine Rufbereitschaft in den Wohngemeinschaften?

    Ja, es gibt eine Rufbereitschaft in der Nacht und am Wochenende, um den jungen Menschen jederzeit Unterstützung bieten zu können.

  • Welche Möglichkeiten gibt es nach dem Auszug aus der Wohngemeinschaft?

    Nach dem Auszug können die jungen Menschen beim Jugendamt eine ambulante Betreuung beantragen, die auf Wunsch und je nach Kapazität auch von den Quäker-Häusern übernommen werden kann.

Koordination

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